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Leadpflege im Vergleich zur Leadgenerierung
In diesem Leitfaden wird der entscheidende Unterschied zwischen Lead-Nurturing durch Erstanbieter (zulässig) und Lead-Generierung durch Dritte () bei der A2P 10DLC-Registrierung verdeutlicht. restricted/prohibited
Den Unterschied verstehen
Anmerkung
Grundprinzip: Die Marke, die Botschaften sendet, muss dieselbe Marke sein, der der Verbraucher zugestimmt hat. Wenn zwischen der Zustimmung des Verbrauchers und dem Absender der Nachricht ein Vermittler besteht, wird die Kampagne als Lead-Generierung eingestuft.
| First-party Pflege von Leads | Third-party Generierung von Leads | |
|---|---|---|
| Definition | Senden Sie Nachrichten an Personen, die Ihrer Marke direkt zugestimmt haben | Sammeln von Kontakten und selling/sharing diese mit anderen Unternehmen |
| Quelle der Zustimmung | Ihr eigenes Formular, Ihre eigene Website oder Interaktion | Aggregator-Websites, Affiliate-Netzwerke, gekaufte Listen |
| Wer sendet? | Die Marke, für die sich der Verbraucher entschieden hat | Eine andere Marke als die, mit der der Verbraucher interagiert hat |
| Ergebnis der Registrierung | Genehmigt (mit ordnungsgemäßem Opt-In) | Abgelehnt — nicht zur erneuten Einreichung berechtigt |
Was ist erlaubt (Lead-Nurturing aus erster Hand)
Unternehmen, die ihre eigenen Leads sammeln und diese Leads direkt benachrichtigen, können Kampagnen registrieren für:
Follow-up bei Anfragen — Beantwortung von Formularen, Angebotsanfragen, Demo-Anmeldungen
Direktkampagnen — Geplante Bildungs- oder Werbesequenzen für registrierte Kontakte
Re-engagement— Kontaktaufnahme mit inaktiven Kunden, die zuvor eingewilligt haben
Terminvereinbarung — Bestätigung oder Erinnerung an geplante Konsultationen
Nachverfolgung der Veranstaltung — Post-webinar oder Nachrichten nach der Veranstaltung an Teilnehmer, die sich angemeldet haben
Was ist verboten (Lead-Generierung durch Dritte)
Die folgenden Aktivitäten sind auf A2P 10DLC nicht erlaubt:
| Verbotene Aktivität | Warum |
|---|---|
| Opt-in-Listen verkaufen oder mit anderen Unternehmen teilen | Die Zustimmung ist nicht zwischen Marken übertragbar |
| Messaging-Kontakte, die über Lead-Aggregator-Websites erworben wurden | Der Verbraucher hat Ihrer Marke nicht ausdrücklich zugestimmt |
| Affiliate-Marketing per SMS | Werben Sie products/services für Dritte auf Ihrer Liste |
| Co-registration (gebündelte Zustimmung für mehrere Marken) | Jede Marke muss ihre eigene separate Zustimmung einholen |
| Nachrichtenübermittlung an Kontakte aus gekauften Datenbanken | Es besteht kein direktes Einwilligungsverhältnis |
| Als Lead-Gen-Vermittler tätig | Die Marke muss von der Marke gesendet werden, für die die Zustimmung eingeholt wurde |
Kampagnen, die diese Aktivitäten beinhalten, führen zu dauerhaften Ablehnungen, die nicht erneut eingereicht werden können.
Häufige Ablehnungsgründe
Die folgenden Ablehnungen werden ausgelöst, wenn Lead-Generierung oder Affiliate-Marketing festgestellt werden:
Anmerkung
Non-compliant Markenzugehörigkeit — Die mit unserer Website verknüpfte Marke weist darauf hin, dass der Nachrichteninhalt Folgendes enthält, was von Mobilfunkbetreibern als eingeschränkt oder verboten angesehen wird: Lead-Generierung oder Affiliate-Marketing.
Anmerkung
Kampagnenkonforme Inhalte: Affiliate-Marketing — Der Anwendungsfall einer Kampagne gibt an, dass der Nachrichteninhalt eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften enthält, die von Mobilfunkbetreibern als eingeschränkt oder verboten angesehen werden: Lead-Generierung oder Affiliate-Marketing.
Anmerkung
Als Spam oder Phishing markierte Kampagne — Die mit der Kampagne verknüpften Datenschutzrichtlinien oder Nutzungsbedingungen können darauf hinweisen, dass die Zustimmung zur SMS-Anmeldung oder Telefonnummern an Dritte oder verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Diese Kampagne kann nicht erneut eingereicht werden.
Anmerkung
Ungültige Geschäftsverbindung zur Marke — Brand ist ein ISV oder Wiederverkäufer und nicht der Inhaltsanbieter. Bei der registrierten Marke sollte es sich um die Endmarke handeln, z. B. um das Unternehmen, dessen Name im Nachrichteninhalt steht und von dem der Endnutzer glaubt, dass es die Nachricht sendet.
Rote Fahnen, die Ablehnungen von Leadgeneratoren auslösen
Rezensenten achten bei Ihrer Registrierung auf die folgenden Signale:
Die Website enthält Formulierungen wie „Sie mit Partnern verbinden“ oder „unser Anbieternetzwerk“
In der Datenschutzrichtlinie wird die Weitergabe von Telefonnummern oder die Zustimmung an Dritte oder verbundene Unternehmen erwähnt
Die Kampagnenbeschreibung bezieht sich auf mehrere Marken oder die Sprache „im Namen von“
Brand ist eine Marketingagentur oder Plattform, die sich unter ihrem eigenen Namen und nicht unter der Endmarke registriert
Nachrichtenbeispiele verweisen auf ein anderes Unternehmen als die registrierte Marke
Opt-in Das Formular holt die Zustimmung für mehrere Dienste, die nichts miteinander zu tun haben, gleichzeitig ein
Wie registriere ich mich korrekt als Lead Nurturer
Wenn Sie ein legitimes First-Party-Unternehmen sind, das Ihre eigenen Leads pflegt:
Als Endmarke registrieren — Der Markenname muss mit dem Namen übereinstimmen, von dem der Verbraucher glaubt, dass er ihm Nachrichten sendet
Eigene Zustimmung — Die Zustimmung muss auf Ihren eigenen Websites (Website, App, Ladengeschäft) eingeholt werden
Marke und Botschaft zuordnen — Nachrichtenbeispiele müssen sich auf Ihren registrierten Markennamen beziehen
Säubere deine Datenschutzrichtlinie — Entferne jegliche Formulierungen zur Weitergabe von Einwilligungen oder Telefonnummern an Dritte
Beschreiben Sie Ihren Ablauf klar und deutlich — In der Kampagnenbeschreibung sollte es heißen: „Wir senden Nachrichten an Personen, die Anfragen auf unserer Website einreichen“, nicht „Wir verbinden Verbraucher mit Dienstleistern“
Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften
Bevor Sie Ihre Registrierung abschicken, überprüfen Sie:
Sie sind die Endmarke — keine Marketingagentur, kein Aggregator oder Vermittler
Die Zustimmung kommt aus erster Hand — sie wird direkt von Ihrer Marke auf Ihren eigenen Websites eingeholt
Weitergabe von Einwilligungen nicht — In der Datenschutzrichtlinie wird die Weitergabe von Opt-in-Daten an Dritte nicht erwähnt
Marke entspricht Botschaften — Ihr registrierter Markenname erscheint in Nachrichtenbeispielen
Keine Affiliate-Sprache — Website und Kampagnenbeschreibung enthalten keine Verweise auf Partnernetzwerke, Lead-Vertrieb oder Affiliate-Programme
Single-brand Einwilligung — Mit dem Opt-in Formular werden nur Einwilligungen für Ihre Marke eingeholt, nicht gebündelt mit anderen
Die Beschreibung der Kampagne ist spezifisch — es wird deutlich angegeben, welche Nachrichten Sie senden und an wen (Ihre eigenen customers/leads)
Wenn du abgelehnt wurdest
Wenn Ihre Kampagne zur Lead-Generierung oder zum Affiliate-Marketing abgelehnt wurde:
Überprüfe deine Website — Entferne jegliche Formulierungen, die darauf hindeuten, dass du Leads teilst, Verbraucher mit Partnern verbindest oder ein Affiliate-Netzwerk betreibst
Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzrichtlinie — Stellen Sie sicher, dass darin ausdrücklich angegeben ist, dass Sie keine Opt-in-Einwilligung oder Telefonnummern an Dritte weitergeben
Kampagnenbeschreibung überarbeiten — Beschreiben Sie nur Ihre direkte Beziehung zu den Nachrichtenempfängern
Überprüfen Sie die Markenausrichtung — Vergewissern Sie sich, dass es sich bei der registrierten Marke um dieselbe Entität handelt, die den Verbrauchern in Nachrichten angezeigt wird
Anmerkung
Hinweis: Wenn Ihr Geschäftsmodell grundsätzlich das Sammeln von Leads für andere Unternehmen beinhaltet, kommt dieser Anwendungsfall unabhängig vom Wortlaut der Registrierung nicht für A2P 10DLC in Frage. Überlegen Sie, ob Ihr Messaging-Programm so umstrukturiert werden kann, dass sich jede Endmarke unabhängig voneinander registriert und Nachrichten sendet.