View a markdown version of this page

Schritt 4: Überprüfen Sie die Ergebnisse und Empfehlungen zum Fehlermodus - AWS Resilience Hub

Die vorliegende Übersetzung wurde maschinell erstellt. Im Falle eines Konflikts oder eines Widerspruchs zwischen dieser übersetzten Fassung und der englischen Fassung (einschließlich infolge von Verzögerungen bei der Übersetzung) ist die englische Fassung maßgeblich.

Schritt 4: Überprüfen Sie die Ergebnisse und Empfehlungen zum Fehlermodus

Sobald die Bewertung abgeschlossen ist, überprüfen Sie die Ergebnisse, um sich ein Bild von den möglichen Fehlerquellen in Ihrem Service und den empfohlenen Verbesserungen zu machen.

Konsole:

  1. Navigieren Sie zu Ihrem Service und wählen Sie die Registerkarte Fehlermodi.

  2. Überprüfen Sie die Ergebnisse sortiert nach Schweregrad.

  3. Wählen Sie ein beliebiges Ergebnis aus, um detaillierte Überlegungen und Empfehlungen zu erhalten.

AWS CLI:

aws resiliencehubv2 list-failure-mode-findings \ --service-arn "arn:aws:resiliencehub:us-east-1:123456789012:service/api-service:def456"

Ihre Ergebnisse verstehen

Jedes Ergebnis sagt Ihnen:

  • Was ist der Fehlermodus (z. B. „Single-AZ RDS-Datenbank“).

  • Warum es für Ihre Architektur wichtig ist.

  • Wie Sie das Problem beheben können, mit Empfehlungen, die Kosten und Komplexität berücksichtigen.

  • Auf welche politische Anforderung es sich bezieht.

Maßnahmen ergreifen

Für jedes Ergebnis können Sie:

  • Grund — Überlegen Sie sich den Fehlermodus im Detail und überlegen Sie sich die Wahrscheinlichkeit und die Auswirkungen seines Auftretens.

  • Behebung des Problems — Implementieren Sie die Empfehlung, wenn die Wahrscheinlichkeit und die Auswirkungen dies rechtfertigen, und führen Sie dann die Bewertung erneut durch, um sie zu überprüfen.

  • Als irrelevant markieren — Unterdrücken Sie das Ergebnis, wenn es nicht auf Ihren Anwendungsfall zutrifft. Unterdrückte Ergebnisse bleiben auch in future Bewertungen ausgeblendet.

  • Priorisieren — Entscheiden Sie anhand des Schweregrads, was zuerst behoben werden soll.