Namensnennungen - Amazon Quick

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Namensnennungen

Im Folgenden erfahren Sie mehr über Quellenangaben und Drittanbieterlizenzen für Material, das in der Quick-Dokumentation verwendet wird.

** Mapzen Wer ist zuerst da; neueste Version -- /y8p87rwl https://tinyurl.com

Daten von "Who's On First". http://whosonfirst.mapzen.com#License

CC0 1.0 Universell

CREATIVE COMMONS CORPORATION IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES DOKUMENTS FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS UND KEINER SONSTIGEN RECHTSBEZIEHUNG. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE JEGLICHE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINERLEI GARANTIE HINSICHTLICH DER NUTZUNG DIESES DOKUMENTS, DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN UND DES LIZENZIERTEN WERKS. AUSSERDEM WIRD JEGLICHE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUSGESCHLOSSEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DIESES DOKUMENTS, DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ODER DES LIZENZIERTEN WERKES ERGEBEN.

Zweckbestimmung

Die Gesetze der meisten Jurisdiktionen auf der ganzen Welt gewähren dem Urheber und den nachfolgenden Eigentümern (jeweils ein „Eigentümer“) eines Originalwerkes oder einer Datenbank (jeweils ein „Werk“) automatisch ausschließliche and/or Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (wie unten definiert).

Eigentümer möchten gelegentlich diese Rechte an einem Werk endgültig aufgeben, um zu einem kreativen, kulturellen oder wissenschaftlichen Gemeinschaftswerk ("Gemeinschaftswerk") beizutragen, das von der Öffentlichkeit ohne Furcht vor späteren Ansprüchen aufgrund von Rechtsverletzungen als Grundlage verwendet, modifiziert, in andere Werke eingeschlossen, wiederverwendet und mit so wenig Einschränkungen wie möglich – unabhängig von Form und Zweck – genutzt werden kann. Dies gilt einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein – kommerzieller Zwecke. Diese Eigentümer können zum Gemeinschaftswerk beitragen, um das Ideal einer freien Kultur und der weiteren Herstellung von kreativen, kulturellen und wissenschaftlichen Werken zu fördern oder einen Ruf zu erlangen oder eine größere Reichweite für ihr Werk zu erlangen, zumindest teilweise durch den Einsatz und die Anstrengungen Dritter.

Für diese and/or anderen Zwecke und Beweggründe und ohne Erwartung einer zusätzlichen Gegenleistung oder Vergütung entscheidet sich die Person, die CC0 mit einem Werk in Verbindung steht (der „Affirmer“), sofern sie Inhaber des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte an dem Werk ist, freiwillig dafür, das Werk CC0 zu bewerben und das Werk gemäß ihren Bedingungen öffentlich zu verbreiten, wobei sie ihr Urheberrecht und verwandte Schutzrechte an dem Werk sowie die Bedeutung und die beabsichtigte Rechtswirkung dieser CC0 Rechte kennt.

1. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Ein Werk, das unter zur Verfügung gestellt wird, CC0 kann urheberrechtlich und durch verwandte oder verwandte Schutzrechte („Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“) geschützt sein. Das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte umfassen Folgendes (ohne darauf beschränkt zu sein):

i. Recht zum Reproduzieren, Adaptieren, Weitergeben, Aufführen, Darstellen, Kommunizieren und Übersetzen eines Werks.

ii. Urheberpersönlichkeitsrechte, die bei dem/den ursprünglichen Autor (en), den and/or Interpreten verbleiben;

iii. Öffentlichkeit- und Persönlichkeitsrechte in Bezug auf das Bild einer Person in einem Werk.

iv. Rechte zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb in Bezug auf ein Werk (jedoch nach Maßgabe der Einschränkungen in Paragraf 4(a) unten).

v. Rechte zum Schutz der Extraktion, Verbreitung, Nutzung und Wiederverwendung von Daten in einem Werk.

vi. Datenbankrechte (z. B. aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken sowie unter den nationalen Umsetzungen dieser Richtlinie, einschließlich ergänzter oder Nachfolgeversionen dieser Richtlinie).

vii. Andere vergleichbare, äquivalente oder entsprechende Rechte weltweit, basierend auf Gesetzen oder Staatsverträgen sowie deren nationalen Umsetzungen.

2. Rechtsverzicht. Im größtmöglichen Umfang, der nach einschlägigem Recht zulässig ist, ohne gesetzwidrig zu sein, verzichtet der Zustimmende hiermit vollständig, endgültig, unwiderruflich und unbedingt auf sein Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in Bezug auf das Werk sowie auf hieraus erwachsende Ansprüche und Klagegründe – bekannt oder unbekannt (einschließlich existierender sowie künftige Ansprüche und Klagegründe) – und tritt diese Rechte ab: (i) weltweit ohne Beschränkung, (ii) für die maximale Dauer, die nach einschlägigem Recht oder Staatsvertrag zulässig ist (einschließlich künftiger Verlängerungen), (iii) für alle derzeitigen und künftigen Medien und für eine beliebige Anzahl von Kopien und (iv) ungeachtet des Zwecks und einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein – kommerzieller, werbender oder vergleichbarer Nutzung (der "Rechtsverzicht"). Der Zustimmende verzichtet auf seine Rechte zugunsten der Öffentlichkeit und zu Lasten der Erben oder Rechtsnachfolger des Zustimmenden mit dem ausdrücklichen Willen, dass dieser Rechtsverzicht unwiderruflich, ohne die Möglichkeit eines Rücktritts, einer Stornierung, einer Beendigung oder einer anderen rechtsrelevanten oder billigen rechtlichen Maßnahme erfolgt, der oder die die Nutzung des Werks durch die Öffentlichkeit, die der Zustimmende ausdrücklich als Zweckbestimmung dieses Rechtsverzicht bezeichnet hat, verhindern würde.

3. Rückfall auf öffentliche Lizenz. Sollte ein Teil des Rechtsverzichts aus beliebigem Grund vor Gericht als ungültig oder rechtsunwirksam nach einschlägigem Gesetz beurteilt werden, bleibt der Rechtsverzicht insgesamt in maximal möglichen Umfang und unter Berücksichtigung der ausdrücklichen Zweckbestimmung des Zustimmenden erhalten. Zudem gewährt der Zustimmende jeder von einer solchen rechtlichen Beurteilung des Rechtsverzichts betroffenen Person hiermit eine lizenzgebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive, unwiderrufliche und unbedingte Lizenz, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte an geistigem Eigentum des Zustimmenden am Werk auszuüben: (i) weltweit, (ii) für die maximale Dauer, die nach einschlägigem Recht oder Staatsvertrag zulässig ist (einschließlich künftiger Verlängerungen), (iii) für alle derzeitigen und künftigen Medien und für eine beliebige Anzahl von Kopien und (iv) ungeachtet des Zwecks und einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein – kommerzieller, werbender oder vergleichbarer Nutzung (die "Lizenz"). Die Lizenz gilt an dem Tag CC0 als wirksam, an dem Affirmer das Werk beantragt hat. Sollte ein Teil der Lizenz aus beliebigem Grund vor Gericht als ungültig oder rechtsunwirksam nach einschlägigem Gesetz beurteilt werden, macht diese teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit den Rest der Lizenz nicht ungültig und der Zustimmende bestätigt hiermit, dass er keine (i) seiner verbliebenen Urheberrechte oder verwandten Schutzrechte an geistigem Eigentum in Bezug auf das Werk ausüben oder (ii) diesbezügliche Ansprüche oder Klagegründe im Hinblick auf das Werk geltend machen wird, da beides der ausdrücklichen Zweckbestimmung des Zustimmenden widersprechen würde.

4. Einschränkungen und Haftungsausschlüsse.

a. Auf Marken- oder Patentrechte des Zustimmenden wird auf Grundlage dieses Dokuments in keiner Weise verzichtet und diese werden auch nicht abgetreten, aufgegeben, lizenziert oder anderweitig beeinträchtigt.

b. Der Zustimmende stellt das Werk in der vorliegenden Form bereit und gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien – ob ausdrücklich, implizit, aus Gesetz oder anderweitig – jedweder Art hinsichtlich des Werks. Dies gilt einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein – Rechtsmängelgewähr, Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung der Rechte Dritter sowie der Abwesenheit latenter oder anderer Defekte, der Genauigkeit oder des Vorliegens oder Nichtvorliegens von Fehlern, unabhängig davon, ob diese erkennbar gewesen wären. Dieser Ausschluss gilt in dem maximal nach einschlägigem Recht zulässigen Umfang.

c. Der Zustimmende schließt die Verantwortung für das Klären von Rechten anderer Personen, die am Werk vorliegen können, oder deren Ausübung aus, einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein – Urheberrechte und verwandter Schutzrechte beliebiger Personen in Bezug auf das Werk. Des Weiteren schließt der Zustimmende die Verantwortung für die Beschaffung gegebenenfalls erforderlicher Zustimmungen, Berechtigungen oder anderer Rechte aus, die für eine Nutzung des Werks erforderlich sein können.

d. Affirmer versteht und erkennt an, dass Creative Commons keine Partei dieses Dokuments ist und keine Pflichten oder Verpflichtungen in Bezug auf dieses Dokument oder die Nutzung des CC0 Werks hat.

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** Quattroshapes; neueste Version -- /y72sd8u8 https://tinyurl.com

Beinhaltet Daten von Foursquare Quattroshapes. https://github.com/foursquare/quattroshapes/.

Diese Kartendatenbank enthält frei zugängliche Daten von Regierungsbehörden und anderen Quellen. Berücksichtigen Sie bei der Verwendung der Daten die folgenden Urheberrechtshinweise.

Europa

EuroGeoGraphics Das Datencopyright liegt bei den europäischen nationalen Kartierungsbehörden.

Österreich © Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Belgien © Institut Géographique National – Belgique

Bulgarien © Cadastre Agency, MRDPW

Kroatien © Drzavna Geodetska Uprava

Zypern © Lands and Surveys, Survey and Cartogr. Br.

Tschechien © Ceskúrad zememerick a katastrální

Dänemark © Kort og Matrikelstyrelsen

Estland © Maaamet

Färöer © Kort og Matrikelstyrelsen

Finnland © Maanmittauslaitos

Frankreich © Institut National de l’Information Géographique et Forestière – France

Georgien © National Agency of Public Registry

Deutschland © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Großbritannien © Ordnance Survey

Griechenland © Hellenic Military Geographical Service

Grönland © Kort og Matrikelstyrelsen

Ungarn © Földmérési és Távérzékelési Intézet

Island © Landmælingar Íslands

Irland © Ordnance Survey Ireland

Italien © Istituto Geografico Militare Italiano

Lettland © Latvijas Republikas Valsts zemes dienests

Liechtenstein © Bundesamt für Landestopographie (Schweiz)

Litauen © Nacionalinė žemės tarnyba

Luxemburg © Administration du Cadastre et de la Topographie

Malta © Malta Environment und Planning Authority (MEPA)

Moldawien © State Agency for Land Relations and Cadastre

Niederlande © Topografische Dienst Nederland

Nordirland © Ordnance Survey of Northern Ireland

Norwegen © Statens Kartverk

Polen © Główny Urząd Geodezji i Kartografii

Portugal © Instituto Geográfico Português

Slowakische Republik © Geodetick a kartografick ústav

Rumänien © CNGCFT (Nationales Zentrum für Geodäsie, Kartographie, Photogrammetrie und Fernerkundung)

Serbien © Republički geodetski zavod

Slowenien © Geodetska Uprava Republike Slovenije

Spanien © Centro Nacional de Informacion Geografica – Instituto Geográfico Nacional

Schweden © Lantmäteriet

Schweiz © Bundesamt für Landestopographie

Ukraine © Forschungsinstitut für Geodäsie und Kartographie

Weitere europäische Daten

Großbritannien: enthält Ordnance Survey-Daten © Crown copyright and database right [2012]

Niederlande: Kadaster

Spanien: Instituto Geográfico Nacional

Frankreich: Institut Géographique National

Schweiz: Swisstopo

Europa: Europäische Umweltagentur (EEA), städtische morphologische Zonen (2006)

Nord- und Südamerika

USA: US Census Bureau (geografische Dateien des Census 2010).

Kanada: © Department of Natural Resources Canada. Alle Rechte vorbehalten. Statistics Canada und BC Stats

Brasilien: IBGE

Mexiko: INEGI

Chile: Global Map of Chile © International Steering Committee for Global Mapping/Instituto Geografico Militar de Chile

Asien

Indonesien: Global Map of Indonesia @ ISCGM/Indonesien

Australien: Geoscience Australia und Australian Bureau of Statistics

Neuseeland: Land Information Neuseeland

Südafrika: Weltkarte der Republik Südafrika © ISCGM/State Copyright, Ministerium für ländliche Entwicklung und Landreform, Hauptdirektion für nationale Geoinformationen, Website: http://www.ngi.gov.za/

Palästina: „Weltkarte von PALÄSTINA“ © ISCGM/Palestinian Nationale Behörde, Ministerium für Planung. Geographic Center and Technical Support, www.mop.gov.ps

Generalstabskarte

Enthält OS-Daten © Crown: Urheberrecht und Datenbankrecht 2016

Enthält Royal-Mail-Daten © Royal Mail: Urheberrecht und Datenbankrecht 2016

Enthält National-Statistics-Daten © Crown: Urheberrecht und Datenbankrecht 2016

Namensnennung 2.0

CREATIVE COMMONS CORPORATION IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS UND KEINER SONSTIGEN RECHTSBEZIEHUNG. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE JEGLICHE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN UND SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN NUTZUNG ERGEBEN.

License

DAS WERK (GEMÄSS DER DEFINITION UNTEN) WIRD BEREITGESTELLT UNTER DEN BESTIMMUNGEN DIESER ÖFFENTLICHEN CREATIVE-COMMONS-LIZENZ ("CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE", "CCPL" ODER "LIZENZ"). DAS WERK IST DURCH AND/OR ANDERE GELTENDE URHEBERRECHTE GESCHÜTZT. JEGLICHE NUTZUNG DES WERKS, DIE NICHT UNTER DIESER LIZENZ ODER GEMÄSS URHEBERRECHT ZULÄSSIG IST, IST VERBOTEN.

DIE AUSÜBUNG VON RECHTEN AN DEM HIER BEREITGESTELLTEN WERK IST DER ANNAHME DER BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ UND DEM ANERKENNTNIS GLEICHGESTELLT, DURCH DEREN BESTIMMUNGEN RECHTLICH GEBUNDEN ZU WERDEN. DER LIZENZGEBER GEWÄHRT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE, SOFERN SIE DIESEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN.

1. Definitionen

a. "Gesamtwerk" bezeichnet ein Werk wie eine Zeitschrift, eine Anthologie oder eine Enzyklopädie, die das Werk in seiner Gesamtheit in unveränderter Form enthält und in der eine Reihe anderer Beiträge, die separate und unabhängige Werke darstellen, enthalten sind und insgesamt ein Gesamtwerk bilden. Ein Werk, das ein Gesamtwerk im Rahmen dieser Lizenz bildet, gilt nicht als abgeleitetes Werk (siehe die Definition unten).

b. "Abgeleitetes Werk" bezeichnet ein Werk, das auf dem Werk basiert oder auf dem das Werk und andere, bereits existierende Werke basieren, also beispielsweise eine Übersetzung, ein musikalisches Arrangement, eine Dramatisierung, eine Fiktionalisierung, eine Verfilmung, eine Audioaufnahme, die Reproduktion eines Kunstwerks, eine Zusammenfassung oder Kondensation oder jegliche andere Form, in die das Werk umgearbeitet, transformiert oder adaptiert wurde. Dies gilt mit der Ausnahme, dass ein Gesamtwerk im Rahmen dieser Lizenz nicht als abgeleitetes Werk betrachtet wird. Zur Klarstellung: Wenn es sich bei dem Werk um eine musikalische Komposition oder eine Audioaufnahme handelt, gilt die zeitliche Synchronisierung des Werks mit einem Bewegtbild ("Synchronisation") im Rahmen dieser Lizenz als abgeleitetes Werk.

c. "Lizenzgeber" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die das Werk unter den Bestimmungen dieser Lizenz anbietet.

d. "Ursprünglicher Autor" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die das Werk geschaffen hat.

e. "Werk" bezeichnet das urheberrechtsfähige Geisteswerk, das unter den Bestimmungen dieser Lizenz angeboten wird.

f. "Sie" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Rechte aus dieser Lizenz ausübt, zuvor nicht gegen die Bestimmungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk verstoßen hat oder die ausdrückliche Genehmigung des Lizenzgebers erhalten hat, ungeachtet eines früheren Verstoßes Rechte unter dieser Lizenz ausüben zu dürfen.

2. Fair-Use-Rechte. Keine der Bestimmungen in dieser Lizenz soll Rechte reduzieren, beschränken oder einschränken, die aus dem Grundsatz des Fair Use, dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Einschränkungen in Bezug auf exklusive Rechte des Urheberrechtsinhabers aus Urheberrecht oder anderem einschlägigen Recht erwachsen.

3. Lizenzgewährung. Nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Lizenz gewährt der Lizenzgeber Ihnen hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht exklusive, fortwährende (für die Dauer des betreffenden Urheberrechts) Lizenz, die unten aufgeführten Rechte am Werk auszuüben:

a. Reproduktion des Werks, Aufnahme des Werks in einzelne oder mehrere Gesamtwerke und Reproduktion des Werks, das in Gesamtwerke aufgenommen wurde.

b. Schaffung und Reproduktion abgeleiteter Werke.

c. Distribution von Kopien oder Audioaufnahmen, öffentliche Darstellung, öffentliche Aufführung sowie öffentliche Aufführung mittels digitaler Übertragung der Audiodaten. Dies gilt für das Werk, auch wenn es in Gesamtwerke aufgenommen wurde.

d. Distribution von Kopien oder Audioaufnahmen, öffentliche Darstellung, öffentliche Aufführung sowie öffentliche Aufführung mittels digitaler Übertragung der Audiodaten des abgeleiteten Werks.

e. Zur Klarstellung für musikalische Kompositionen:

i. Aufführungsgebühren unter Blankolizenzen. Der Lizenzgeber verzichtet auf das exklusive Recht, Gebühren für die öffentliche Aufführung oder die öffentliche digitale Aufführung (z. B. Webcast) des Werks individuell oder über eine für die Durchsetzung der Aufführungsrechte zuständige juristische Person (z. B. ASCAP, BMI, SESAC) zu erheben.

ii. Mechanische Rechte und gesetzliche Gebühren. Der Lizenzgeber verzichtet auf das exklusive Recht, Gebühren für eine von Ihnen aus dem Werk erstellte Audioaufnahme ("Coverversion") individuell oder über eine Agentur zur Durchsetzung von Musikrechten (z. B. Harry Fox Agency) zu erheben und nach Maßgabe der Zwangslizenz gemäß 17 USC Section 115 des US Copyright Act (bzw. des Äquivalents unter anderen Jurisdiktionen) weiterzugeben.

f. Webcastingrechte und gesetzliche Gebühren. Zur Klarstellung: Wenn es sich bei dem Werk um eine Tonaufnahme handelt, verzichtet der Lizenzgeber auf das ausschließliche Recht, Tantiemen für die öffentliche digitale Aufführung (z. B. Webcast SoundExchange) des Werks einzuziehen, sei es einzeln oder über eine Verwertungsgesellschaft (z. B.), sofern es sich um eine Zwangslizenz handelt, die durch 17 USC Abschnitt 114 des US-Urheberrechtsgesetzes (oder einer gleichwertigen Lizenz in anderen Rechtsordnungen) eingeführt wurde.

Die oben genannten Rechte können für alle Medien und Formate (auch noch zu entwickelnde) ausgeübt werden. Die obigen Rechte umfassen das Recht, Änderungen vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Rechte für andere Medien und Formate ausüben zu können. Alle nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährten Rechte sind vorbehalten.

4. Einschränkungen. Die in Abschnitt 3 oben gewährte Lizenz gilt nur unter Berücksichtigung der folgenden Einschränkungen:

a. Sie dürfen das Werk ausschließlich unter den Bestimmungen dieser Lizenz weitergeben, öffentlich darstellen, öffentlich aufführen oder in digitaler Form öffentlich aufführen und müssen eine Kopie bzw. den Uniform Resource Identifier (URI) jeder Kopie oder Audioaufnahme des Werks, das Sie weitergeben, öffentlich darstellen, öffentlich aufführen oder in digitaler Form öffentlich aufführen, beifügen. Sie dürfen das Werk nicht unter Bestimmungen anbieten oder diesen unterwerfen, die die Bestimmungen dieser Lizenz oder die Ausübung der in dieser Lizenz gewährten Rechte durch den Empfänger beschränken. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Vermerke, die auf diese Lizenz sowie auf den Gewährleistungsausschluss verweisen, unverändert übernehmen. Sie dürfen das Werk nicht unter Verwendung technologischer Maßnahmen verteilen, öffentlich darstellen, öffentlich aufführen oder in digitaler Form öffentlich aufführen, die den Zugriff auf das Werk oder dessen Nutzung in einer Weise kontrollieren, die gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags verstößt. Obiges gilt für das Werk, auch wenn es in ein Gesamtwerk aufgenommen wurde, setzt aber nicht voraus, dass das Gesamtwerk – abgesehen vom Werk selbst – den Bestimmungen dieser Lizenz unterfällt. Wenn Sie ein Gesamtwerk erstellen, müssen Sie auf entsprechende Anforderung des Lizenzgebers oder des ursprünglichen Autors alle Verweise auf den Lizenzgeber bzw. ursprünglichen Autor aus dem Gesamtwerk entfernen, sofern dies machbar ist. Wenn Sie ein abgeleitetes Werk erstellen, müssen Sie auf entsprechende Anforderung des Lizenzgebers oder des ursprünglichen Autors alle Verweise auf den Lizenzgeber bzw. ursprünglichen Autor aus dem abgeleiteten Werk entfernen, sofern dies machbar ist.

b. Wenn Sie das Werk, etwaige abgeleitete Werke oder Gesamtwerke weitergeben, öffentlich darstellen, öffentlich aufführen oder in digitaler Form öffentlich aufführen, müssen alle Urheberrechtsvermerke erhalten bleiben. Zudem sind in der für das genutzte Medium oder Mittel angemessenen Form folgende Angaben zu machen: ursprünglicher Autor durch Angabe des Namens (bzw. des Pseudonyms) des ursprünglichen Autors (sofern verfügbar), Titel des Werks, sofern übermittelt, der Uniform Resource Identifier (sofern praktikabel und vorhanden), den der Lizenzgeber angegeben hat, um seine Verknüpfung mit dem Werk darzustellen und sofern ein solcher URI nicht auf den Urheberrechtsvermerk oder die Lizenzierungsinformationen für das Werk verweist, und schließlich bei einem abgeleiteten Werk eine Angabe, die die Art der Nutzung des Werks im abgeleiteten Werk angibt (z. B. "Französische Übersetzung des Werks von 'ursprünglicher Autor'" oder "Drehbuch auf Grundlage des ursprünglichen Werks von 'ursprünglicher Autor'"). Die Angaben können in beliebiger angemessener Form erfolgen. Bei einem abgeleiteten Werk oder Gesamtwerk ist jedoch zu beachten, dass eine solche Nennung mindestens an der Stelle erscheint, an der auch andere, vergleichbare Nennungen von Beiträgen zum Werk erscheinen, sowie in einer Form, die mindestens so prominent ist wie die Nennung anderer, vergleichbarer Nennungen von Beiträgen zum Werk.

5. Zusicherungen, Garantien und Haftungsausschluss

b. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ZWISCHEN DEN PARTEIEN ANDERES VEREINBART WIRD, BIETET DER LIZENZGEBER DAS WERK IN DER VORLIEGENDEN FORM AN UND GIBT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IRGENDWELCHER ART IN BEZUG AUF DAS WERK – OB AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIT, AUSGESETZT ODER ANDERWEITIG – EINSCHLIESSLICH UND OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN RECHTSMÄNGELGEWÄHR, HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER, ABWESENHEIT LATENTER ODER ANDERER DEFEKTE, GENAUIGKEIT ODER VORLIEGEN ODER NICHTVORLIEGEN VON FEHLERN, SEIEN DIESE ERKENNBAR ODER NICHT. EINIGE JURISDIKTIONEN ERLAUBEN DEN AUSSCHLUSS DER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT, SODASS EIN SOLCHER AUSSCHLUSS SIE MÖGLICHERWEISE NICHT BETRIFFT.

6. Haftungsbeschränkung. AUSSER IN DEM NACH EINSCHLÄGIGEM RECHT UNABDINGBAREN UMFANG HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER IN KEINEM FALL AUS BELIEBIGEM RECHTSGRUND FÜR KONKRETE SCHÄDEN, NEBENKOSTEN, FOLGESCHÄDEN, STRAFZAHLUNGEN ODER SCHADENERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, DIE SICH IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKS ERGEBEN, AUCH WENN DER LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAR.

7. Kündigung

a. Diese Lizenz und die mit ihr gewährten Rechte enden automatisch bei einem Verstoß Ihrerseits gegen die Bestimmungen dieser Lizenz. Die Lizenzen natürlicher oder juristischer Personen, die abgeleitete Werke oder Gesamtwerke von Ihnen unter dieser Lizenz erhalten haben, enden jedoch nicht, sofern die betreffenden natürlichen oder juristischen Personen die Bestimmungen der Lizenz eingehalten haben. Die Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten nach Beendigung dieser Lizenz fort.

b. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen ist die hier gewährte Lizenz unbefristet (für die Dauer des für das Werk geltenden Urheberrechtsschutzes). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk jederzeit unter anderen Lizenzbestimmungen zu veröffentlichen oder die Weitergabe des Werks zu beenden. Dies setzt jedoch voraus, dass eine solche Entscheidung keinem Widerruf dieser Lizenz (oder einer anderen Lizenz, die unter den Bestimmungen dieser Lizenz gewährt wurde oder gewährt werden musste) gleichgesetzt ist und dass diese Lizenz weiterhin in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleibt, sofern sie nicht wie oben angegeben beendet wird.

8. Sonstiges

a. Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder ein Gesamtwerk weitergeben oder in digitaler Form öffentlich aufführen, gewährt der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Werk mit Bestimmungen, die dem Inhalt Ihrer Lizenz aus diesem Lizenzvertrag entsprechen.

b. Jedes Mal, wenn Sie ein abgeleitetes Werk weitergeben oder in digitaler Form öffentlich aufführen, gewährt der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das ursprüngliche Werk mit Bestimmungen, die dem Inhalt Ihrer Lizenz aus diesem Lizenzvertrag entsprechen.

c. Wenn eine Bestimmung dieser Lizenz ungültig oder nach einschlägigem Recht undurchsetzbar ist, beeinträchtigt dies die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieser Lizenz nicht. Auch ohne Änderungen dieses Vertrags durch die Parteien gilt eine solche Bestimmung dann in dem Umfang, der die betreffende Bestimmung gültig und durchsetzbar macht.

d. Der Rechtsverzicht in Bezug auf eine der Bestimmungen dieser Lizenz setzt ebenso wie eine Zustimmung zu einem Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser Lizenz voraus, dass der Rechtsverzicht bzw. die Zustimmung seitens der dadurch belasteten Partei schriftlich vorliegt und von dieser Partei unterzeichnet wurde.

e. Diese Lizenz begründet das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Parteien in Bezug auf das hier lizenzierte Werk. Es gibt keine Absprachen, Verträge oder Zusicherungen in Bezug auf das Werk, die nicht in diesem Lizenzvertrag enthalten sind. Der Lizenzgeber wird durch zusätzliche Bestimmungen, die in einer von Ihnen stammenden Mitteilung auftauchen, nicht gebunden. Diese Lizenz darf nur durch einen gegenseitigen schriftlichen Vertrag zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen geändert werden.

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** Yahoo! Geoplanet; neueste Version -- /y8p87rwl https://tinyurl.com

Inhalt lizenziert unter Creative Commons Namensnennung 3.0 United States

License. Geben Sie eine Quellenangabe zu „Yahoo! GeoPlanet“

License

DAS WERK (GEMÄSS DER DEFINITION UNTEN) WIRD BEREITGESTELLT UNTER DEN BESTIMMUNGEN DIESER ÖFFENTLICHEN CREATIVE-COMMONS-LIZENZ ("CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE", "CCPL" ODER "LIZENZ"). DAS WERK IST DURCH AND/OR ANDERE GELTENDE URHEBERRECHTE GESCHÜTZT. JEGLICHE NUTZUNG DES WERKS, DIE NICHT UNTER DIESER LIZENZ ODER GEMÄSS URHEBERRECHT ZULÄSSIG IST, IST VERBOTEN.

DIE AUSÜBUNG VON RECHTEN AN DEM HIER BEREITGESTELLTEN WERK IST DER ANNAHME DER BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ UND DEM ANERKENNTNIS GLEICHGESTELLT, DURCH DEREN BESTIMMUNGEN RECHTLICH GEBUNDEN ZU WERDEN. IN DEM UMFANG, IN DEM DIESE LIZENZ ALS VERTRAG INTERPRETIERT WERDEN KANN, GEWÄHRT DER LIZENZGEBER IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE, SOFERN SIE DEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN.

1. Definitionen

"Adaption" bezeichnet ein Werk, das auf dem Werk basiert, oder auf dem das Werk und andere bereits existierende Werke basieren, z. B. eine Übersetzung, eine Adaption, ein abgeleitetes Werk, ein musikalisches Engagement oder andere Modifikationen eines literarischen oder künstlerischen Werks oder eine Audioaufnahme oder Aufführung und schließt kinematografische Adaptionen sowie alle anderen Formen ein, in denen das Werk erneut gesendet, transformiert oder adaptiert werden kann. Dies schließt jegliche Form ein, die erkennbar vom Original abgeleitet wurde, mit der Ausnahme, dass ein Werk, welches eine Sammlung bildet, im Rahmen dieser Lizenz nicht als Adaption betrachtet wird. Zur Klarstellung: Handelt es sich beim Werk um ein musikalisches Werk, eine Aufführung oder eine Audioaufnahme, gilt die zeitliche Synchronisierung des Werks mit einem Bewegtbild ("Synchronisation") im Rahmen dieser Lizenz als Adaption.

"Sammlung" bezeichnet eine Sammlung literarischer oder künstlerischer Werke wie Enzyklopädien und Anthologien oder Aufführungen, Audioaufnahmen oder Sendungen oder andere Werke oder Gegenstände abweichend von den in Abschnitt 1(f) unten aufgelisteten Werken, die aufgrund der Auswahl und der Zusammenstellung ihres Inhalts geistige Schöpfungen darstellen, in die das Werk in seiner Gesamtheit in unveränderter Form zusammen mit einzelnen oder mehreren weiteren Beiträgen aufgenommen wurde, die ihrerseits separate und unabhängige Werke darstellen und insgesamt die Sammlung bilden. Ein Werk, das eine Sammlung bildet, gilt im Rahmen dieser Lizenz nicht als Adaption (siehe die Definition oben).

"Weitergeben" bezeichnet die Verfügbarmachung des ursprünglichen Werks oder der Adaption und der Kopien mittels Verkauf oder einer anderen Art der Eigentumsübertragung.

"Lizenzgeber" bezeichnet die natürlichen oder juristischen Personen, die das Werk unter den Bestimmungen dieser Lizenz anbieten.

„Ursprünglicher Autor“ sind bei literarischen oder künstlerischen Werken die natürlichen oder juristischen Personen, die das betreffende Werk geschaffen haben, oder – wenn keine natürliche oder juristische Person identifiziert werden kann – der Publisher. Zudem handelt es sich (i) im Fall einer Aufführung um die Schauspieler, Sänger, Musiker, Tänzer und anderen Personen, die darstellen, singen, aufführen, deklamieren, mitspielen, interpretieren oder anderweitig literarische oder künstlerische Werke oder folkloristische Motive vortragen, (ii) im Fall einer Audioaufnahme um den Produzenten, also die natürliche oder juristische Person, die das Audioerlebnis einer Aufführung oder andere Audiodaten zuerst festgehalten hat, und (iii) im Fall von Sendungen um die Organisation, die die Sendung ausstrahlt.

„Werk“ bezeichnet das unter den Bedingungen dieser Lizenz angebotene literarische and/or künstlerische Werk, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Produktion im literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich, unabhängig von der Art und Weise ihres Ausdrucks, einschließlich digitaler Form, wie ein Buch, eine Broschüre und andere Schriften; einen Vortrag, eine Ansprache, eine Predigt oder ein anderes Werk derselben Art; ein dramatisches oder dramatisch-musikalisches Werk; ein choreografisches Werk oder eine Unterhaltung in dummer Show; eine musikalische Komposition mit oder ohne Worte; ein Filmwerk, dem Werke gleichgestellt sind, ausgedrückt durch einen Verfahren analog zur Kinematographie; ein Werk der Zeichnung, Malerei, Architektur, Skulptur, Gravur oder Lithografie; ein fotografisches Werk, dem Werke gleichgestellt werden, die durch ein Verfahren ausgedrückt werden, das der Fotografie entspricht; ein Werk der angewandten Kunst; eine Illustration, Karte, Plan, Skizze oder dreidimensionales Werk in Bezug auf Geografie, Topographie, Architektur oder Wissenschaft; eine Performance; eine Sendung; ein Tonträger; eine Zusammenstellung von Daten, soweit sie urheberrechtlich geschützt sind ein Tischwerk; oder ein Werk, das von einem Varieté- oder Zirkuskünstler aufgeführt wird, sofern es sich nicht um ein anderes Werk handelt gilt als literarisches oder künstlerisches Werk.

"Sie" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Rechte aus dieser Lizenz ausübt, zuvor nicht gegen die Bestimmungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk verstoßen hat oder die ausdrückliche Genehmigung des Lizenzgebers erhalten hat, ungeachtet eines früheren Verstoßes Rechte unter dieser Lizenz ausüben zu dürfen.

"Öffentlich aufführen" bezeichnet das öffentliche Vortragen des Werks und das Weitergeben dieser öffentlichen Vorträge an die Öffentlichkeit mit beliebigen Mitteln oder Prozessen, auch über Kabel oder per Funk oder in Form einer digitalen öffentlichen Aufführung, um der Öffentlichkeit Werke so verfügbar zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit von einem Ort und an einem Ort auf diese Werke zugreifen können, der von ihnen selbst gewählt wurde. Des Weiteren umfasst der Begriff der öffentlichen Aufführung die unmittelbare Aufführung der Öffentlichkeit gegenüber mit beliebigen Mitteln oder Prozessen und die Weitergabe der Aufführungen des Werks an die Öffentlichkeit, auch mittels digitaler öffentlicher Aufführung sowie das Senden und erneute Senden des Werks mit beliebigen Mitteln, einschließlich Bild und Ton.

"Reproduzieren" bezeichnet das Anfertigen von Kopien des Werks mit beliebigen Mitteln, einschließlich und ohne darauf beschränkt zu sein Audio- und Videoaufnahmen, das Recht zur Aufzeichnung und zum Reproduzieren von Aufzeichnungen des Werks, einschließlich der Aufbewahrung einer geschützten Aufführung oder Audioaufzeichnung in digitaler Form oder unter Verwendung eines anderen elektronischen Mediums.

2. Fair-Dealing-Rechte. Diese Lizenz soll in keiner Weise eine Nutzung frei von Urheberrechten oder Rechten aus Beschränkungen oder Ausnahmen, die sich aus dem Urheberrechtsschutz unter dem Urheberrechtsgesetz oder anderen einschlägigen Gesetzen ergeben, reduzieren, begrenzen oder einschränken.

3. Lizenzgewährung. Nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Lizenz gewährt der Lizenzgeber Ihnen hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht exklusive, fortwährende (für die Dauer des betreffenden Urheberrechts) Lizenz, die unten aufgeführten Rechte am Werk auszuüben:

Reproduktion des Werks, Aufnahme des Werks in einzelne oder mehrere Sammlungen und Reproduktion des Werks, das in Sammlungen aufgenommen wurde.

Schaffen und Reproduzieren von Adaptionen, sofern eine solche Adaption – einschließlich einer Umwandlung in ein anderes Medium – die am ursprünglichen Werk vorgenommenen Änderungen klar kennzeichnet, abgrenzt oder anderweitig identifiziert. Eine Übersetzung kann beispielsweise mit "Das ursprüngliche Werk wurde aus dem Englischen in das Spanische übersetzt" und eine Änderung mit "Das ursprüngliche Werk wurde verändert" gekennzeichnet werden.

Weitergeben und öffentliches Aufführen des Werks, auch wenn es in Sammlungen eingefügt wurde.

Weitergeben und öffentliches Aufführen von Adaptionen.

Zur Klarstellung:

Zwangslizenzen, für die ein Rechtsverzicht nicht möglich ist. In Jurisdiktionen, in denen das Recht zum Erheben von Gebühren über ein gesetzlich oder anderweitig festgelegtes Lizenzierungssystem erfolgt und in denen ein Rechtsverzicht nicht möglich ist, behält sich der Lizenzgeber das exklusive Recht vor, die betreffenden Gebühren für jede Ausübung der mit dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie zu erheben.

Zwangslizenzen, für die ein Rechtsverzicht möglich ist. In Jurisdiktionen, in denen das Recht zum Erheben von Gebühren über ein gesetzlich oder anderweitig festgelegtes Lizenzierungssystem erfolgt und in denen ein Rechtsverzicht möglich ist, verzichtet der Lizenzgeber auf das exklusive Recht, die betreffenden Gebühren für jede Ausübung der mit dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie zu erheben.

Freiwillige Lizenzierung. Der Lizenzgeber verzichtet auf das Recht, Gebühren für jede Ausübung der mit dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie zu erheben, ob individuell oder, falls der Lizenzgeber Mitglied einer Gebührenerhebungsgesellschaft ist, die freiwillige Lizenzen verwaltet, über die betreffende Gesellschaft

Die oben genannten Rechte können für alle Medien und Formate (auch noch zu entwickelnde) ausgeübt werden. Die obigen Rechte umfassen das Recht, Änderungen vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Rechte für andere Medien und Formate ausüben zu können. Alle nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährten Rechte sind hiermit gemäß Abschnitt 8(f) vorbehalten.

4. Einschränkungen. Die in Abschnitt 3 oben gewährte Lizenz gilt nach Maßgabe der folgenden Einschränkungen:

Sie dürfen das Werk nur unter den Bestimmungen dieser Lizenz weitergeben oder öffentlich aufführen. Sie müssen eine Kopie oder den URI (Uniform Resource Identifier) der Lizenz in jede Kopie des Werks einschließen, die Sie weitergeben oder öffentlich aufführen. Sie dürfen das Werk nicht in einer Form oder unter Anwendung von Bestimmungen anbieten, durch die die Bestimmungen dieser Lizenz oder die Möglichkeit des Empfängers des Werks beschränkt werden, seine Rechte auszuüben, die ihm unter den Bestimmungen der Lizenz gewährt werden. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie müssen in allen Kopien des Werks, das Sie weitergeben oder öffentlich aufführen, alle Vermerke beibehalten, die auf diese Lizenz und auf den Gewährleistungsausschluss verweisen. Wenn Sie das Werk weitergeben oder öffentlich aufführen, dürfen Sie keine technologischen Maßnahmen am Werk zur Anwendung bringen, durch die die Möglichkeit des Empfängers, seine Rechte an dem von Ihnen unter den Bestimmungen dieser Lizenz erhaltenen Werks auszuüben, eingeschränkt wird. Dieser Abschnitt 4(a) gilt für das in eine Sammlung aufgenommene Werk, setzt aber nicht voraus, dass die Sammlung – abgesehen vom Werk selbst – den Bestimmungen dieser Lizenz unterfällt. Wenn Sie eine Sammlung schaffen, müssen Sie auf Anforderung eines Lizenzgebers jede praktikable Anstrengung unternehmen, um jegliche Zuschreibung aus der Sammlung zu entfernen (gemäß der Anforderung in Abschnitt 4(b)). Wenn Sie eine Adaption schaffen, müssen Sie auf Anforderung eines Lizenzgebers jede praktikable Anstrengung unternehmen, um jegliche Zuschreibung aus der Adaption zu entfernen (gemäß der Anforderung in Abschnitt 4(b)).

Wenn Sie das Werk oder Bearbeitungen oder Sammlungen vertreiben oder öffentlich aufführen, müssen Sie, sofern keine Anfrage gemäß Abschnitt 4 (a) gestellt wurde, alle Copyright-Hinweise für das Werk unversehrt lassen und in angemessener Weise für das Medium oder die Mittel, die Sie verwenden, Folgendes angeben: (i) den Namen des Originalautors (oder gegebenenfalls das Pseudonym), falls angegeben, and/or falls der and/or Originalautor-Lizenzgeber eine oder mehrere Parteien benennt (z. B. ein Sponsorinstitut, einen Verlag), Zeitschrift) zur Quellenangabe („Attribution Parties“) im Copyright-Hinweis des Lizenzgebers, Bedingungen von Service oder auf andere angemessene Weise den Namen dieser Partei oder Parteien; (ii) den Titel des Werks, falls bereitgestellt; (iii) soweit vernünftigerweise praktikabel die URI, falls vorhanden, die URI, die der Lizenzgeber für das Werk angibt, es sei denn, diese URI bezieht sich nicht auf den Urheberrechtshinweis oder die Lizenzinformationen für das Werk; und (iv), in Übereinstimmung mit Abschnitt 3 (b), im Fall einer Adaption eine Quellenangabe zur Identifizierung der Nutzung des Werkes in der Adaption (z. B. „Französische Übersetzung des Werks durch den Originalautor“ oder „Drehbuch auf der Grundlage des Originalwerks des Originalautors“) „). Die gemäß diesem Abschnitt 4(b) erforderliche Zuschreibung kann in beliebiger sinnvoller Form erfolgen. Dabei muss eine solche Zuschreibung aber im Fall einer Adaption oder Sammlung, sofern eine Zuschreibung für alle beitragenden Autoren der Adaption oder Sammlung erscheint, mit diesen Zuschreibungen und auf eine Weise angegeben werden, die mindestens so prominent wie die Zuschreibungen für die anderen beitragenden Autoren erscheint. Zur Klarstellung: Sie dürfen die in diesem Abschnitt vorgeschriebene Quellenangabe nur für die Zwecke der Quellenangabe in der oben beschriebenen Weise verwenden und durch die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz dürfen Sie ohne die gesonderte, ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Originalautors, der Lizenzgeber, der and/or Namensnennungsparteien, weder implizit noch explizit eine Verbindung, Förderung oder Billigung durch Sie oder Ihre Nutzung des Werks geltend machen oder implizieren, ohne die gesonderte, ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des ursprünglichen Autors, Lizenzgebers, Lizenz and/or Oder Zuordnungsparteien.

Sofern nicht schriftlich vom Lizenzgeber anderes vereinbart wurde oder dies gemäß einschlägigem Recht zulässig ist, dürfen Sie beim Reproduzieren, Weitergeben oder öffentlichen Aufführen des Werks selbst oder des Werks als Bestandteil einer Adaption oder Sammlung das Werk nicht verzerren, verstümmeln, modifizieren oder in anderer Weise beeinträchtigen, die geeignet ist, Ehre oder Ruf des ursprünglichen Autors zu schmälern. Der Lizenzgeber stimmt zu, dass er in Jurisdiktionen (z. B. Japan), in denen eine Ausübung des in Abschnitt 3(b) dieser Lizenz gewährten Rechts (das Recht, Adaptionen vorzunehmen) als Verzerrung, Verstümmelung, Modifikation oder anderweitig beeinträchtigende Maßnahme betrachtet werden würde, die geeignet ist, Ehre und Ruf des ursprünglichen Autors zu schmälern, auf sein Recht aus diesem Abschnitt verzichtet bzw. es nicht geltend macht – im größtmöglichen Umfang, der nach einschlägigem nationalem Recht zulässig ist –, damit Sie Ihr Recht aus Abschnitt 3(b) dieser Lizenz (das Recht, Adaptionen vorzunehmen) sinnvoll ausüben können, jedoch nicht aus anderem Grund.

5. Zusicherungen, Garantien und Haftungsausschluss

b. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ZWISCHEN DEN PARTEIEN ANDERES VEREINBART WIRD, BIETET DER LIZENZGEBER DAS WERK IN DER VORLIEGENDEN FORM AN UND GIBT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IRGENDWELCHER ART IN BEZUG AUF DAS WERK – OB AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIT, AUSGESETZT ODER ANDERWEITIG – EINSCHLIESSLICH UND OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN RECHTSMÄNGELGEWÄHR, HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER, ABWESENHEIT LATENTER ODER ANDERER DEFEKTE, GENAUIGKEIT ODER VORLIEGEN ODER NICHTVORLIEGEN VON FEHLERN, SEIEN DIESE ERKENNBAR ODER NICHT. EINIGE JURISDIKTIONEN ERLAUBEN DEN AUSSCHLUSS DER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT, SODASS EIN SOLCHER AUSSCHLUSS SIE MÖGLICHERWEISE NICHT BETRIFFT.

6. Haftungsbeschränkung. AUSSER IN DEM NACH EINSCHLÄGIGEM RECHT UNABDINGBAREN UMFANG HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER IN KEINEM FALL AUS BELIEBIGEM RECHTSGRUND FÜR KONKRETE SCHÄDEN, NEBENKOSTEN, FOLGESCHÄDEN, STRAFZAHLUNGEN ODER SCHADENERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, DIE SICH IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKS ERGEBEN, AUCH WENN DER LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAR.

7. Kündigung

Diese Lizenz und die mit ihr gewährten Rechte enden automatisch bei einem Verstoß Ihrerseits gegen die Bestimmungen dieser Lizenz. Die Lizenzen natürlicher oder juristischer Personen, die Adaptionen oder Sammlungen von Ihnen unter dieser Lizenz erhalten haben, enden jedoch nicht, sofern die betreffenden natürlichen oder juristischen Personen die Bestimmungen der Lizenz eingehalten haben. Die Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten nach Beendigung dieser Lizenz fort.

Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen ist die hier gewährte Lizenz unbefristet (für die Dauer des für das Werk geltenden Urheberrechtsschutzes). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk jederzeit unter anderen Lizenzbestimmungen zu veröffentlichen oder die Weitergabe des Werks zu beenden. Dies setzt jedoch voraus, dass eine solche Entscheidung keinem Widerruf dieser Lizenz (oder einer anderen Lizenz, die unter den Bestimmungen dieser Lizenz gewährt wurde oder gewährt werden musste) gleichgesetzt ist und dass diese Lizenz weiterhin in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleibt, sofern sie nicht wie oben angegeben beendet wird.

8. Sonstiges

Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder eine Sammlung weitergeben oder in digitaler Form öffentlich aufführen, gewährt der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Werk mit denselben Bestimmungen, die dem Inhalt Ihrer Lizenz aus diesem Lizenzvertrag entsprechen.

Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder eine Adaption weitergeben oder in digitaler Form öffentlich aufführen, gewährt der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das ursprüngliche Werk mit denselben Bestimmungen, die dem Inhalt Ihrer Lizenz aus diesem Lizenzvertrag entsprechen.

Wenn eine Bestimmung dieser Lizenz ungültig oder nach einschlägigem Recht undurchsetzbar ist, beeinträchtigt dies die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieser Lizenz nicht. Auch ohne Änderungen dieses Vertrags durch die Parteien gilt eine solche Bestimmung dann in dem Umfang, der die betreffende Bestimmung gültig und durchsetzbar macht.

Der Rechtsverzicht in Bezug auf eine der Bestimmungen dieser Lizenz setzt ebenso wie eine Zustimmung zu einem Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser Lizenz voraus, dass der Rechtsverzicht bzw. die Zustimmung seitens der dadurch belasteten Partei schriftlich vorliegt und von dieser Partei unterzeichnet wurde.

Diese Lizenz begründet das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Parteien in Bezug auf das hier lizenzierte Werk. Es gibt keine Absprachen, Verträge oder Zusicherungen in Bezug auf das Werk, die nicht in diesem Lizenzvertrag enthalten sind. Der Lizenzgeber wird durch zusätzliche Bestimmungen, die in einer von Ihnen stammenden Mitteilung auftauchen, nicht gebunden. Diese Lizenz darf nur durch einen gegenseitigen schriftlichen Vertrag zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen geändert werden.

Die unter dieser Lizenz gewährten Rechte und die in dieser Lizenz behandelten Gegenstände wurden unter Verwendung der Terminologie der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (in der Fassung vom 28. September 1979), des Römischen Übereinkommens (Rome Convention for the Protection of Performers, Producers of Phonograms and Broadcasting Organisations) von 1961, des WIPO-Urheberrechtsvertrags von 1996, des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger von 1996 und des Welturheberrechtsabkommens (in der Fassung vom 24. Juli 1971) entworfen. Diese Rechte und Gegenstände werden in der jeweiligen Jurisdiktion wirksam, wenn eine rechtswirksame Anwendung der Lizenzbestimmungen nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen in den Umsetzungen dieser Vertragsbestimmungen im einschlägigen nationalen Recht angestrebt wird. Wenn die Standardpalette der aus einschlägigen Urheberrechtsgesetzen gewährten Rechte zusätzliche Rechte umfasst, die unter dieser Lizenz nicht gewährt werden, gelten diese zusätzlichen Rechte als im Umfang dieser Lizenz enthalten. Diese Lizenz strebt nicht an, die Lizenzierung von Rechten aus einschlägigen Gesetzen zu beschränken.

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** geonames.org, neueste Version: https://www.geonames.org

Dieses Werk ist unter einer Creative Commons Attribution 4.0-Lizenz lizenziert, siehe http://creativecommons. org/licenses/by/4.0/

Die Daten werden in der vorliegenden Form ohne jegliche Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Genauigkeit, Pünktlichkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt.

* Zetashapes; neueste Version -- /y8p87rwl https://tinyurl.com

Die grundlegenden Quelldaten stammen aus TIGER/Line US-Volkszählungsdaten, die gemeinfrei sind (Q10). Diese Website nutzt außerdem über die flickr-API erhobene Daten.

Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz

Durch Ausübung der lizenzierten Rechte (Definition siehe unten) stimmen Sie den Bestimmungen dieser Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz ("öffentliche Lizenz") zu. In dem Umfang, in dem diese öffentliche Lizenz als Vertrag interpretiert werden kann, werden Ihnen die lizenzierten Rechte unter der Voraussetzung gewährt, dass Sie diesen Bestimmungen zustimmen. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen diese Rechte aufgrund des Nutzens, der sich für den Lizenzgeber aus der Verfügbarmachung des lizenzierten Materials unter diesen Bestimmungen ergibt.

Abschnitt 1: Definitionen.

a. Adaptiertes Material bezeichnet Material, das dem Urheberrecht und vergleichbaren Schutzrechten unterliegt, das aus dem lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf basiert und in dem das lizenzierte Material übersetzt, geändert, angeordnet, transformiert oder anderweitig auf eine Weise modifiziert wurde, die nach Urheberrecht oder vergleichbaren Schutzrechten, die vom Lizenzgeber gehalten werden, eine Erlaubnis erforderlich machen. Im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz, bei der das lizenzierte Material ein musikalisches Werk, eine Aufführung oder eine Audioaufnahme ist, entsteht immer adaptiertes Material, wenn das lizenzierte Material zeitlich mit bewegten Bildern synchronisiert wird.

b. Bearbeiterlizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Ihren Beiträgen zu adaptierten Material nach Maßgabe der Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz auf Ihr Urheberrecht und Ihre vergleichbaren Schutzrechte anwenden.

c. Urheberrecht und ähnliche Rechte sind urheberrechtlich and/or ähnliche Rechte, die eng mit dem Urheberrecht verwandt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufführungs-, Rundfunk-, Tonaufnahme- und Sui-Generis-Datenbankrechte, unabhängig davon, wie die Rechte gekennzeichnet oder kategorisiert sind. Im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz gelten die in Abschnitt 2(b) (1) – (2) nicht als Urheberrechte und vergleichbare Schutzrechte.

d. Wirksame technische Maßnahmen sind Maßnahmen, die ohne entsprechende Befugnisse nicht durch Gesetze umgangen werden dürfen, die Verpflichtungen aus Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags und ähnlichen internationalen Übereinkünften erfüllen. and/or

e. Ausnahmen und Beschränkungen bedeuten faire Nutzung, fairen Umgang und and/or jede andere Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts und ähnlicher Rechte, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten.

f. Lizenziertes Material bezeichnet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder das andere Material, das oder die der Lizenzgeber unter dieser öffentlichen Lizenz bereitstellt.

g. "Lizenzierte Rechte" bezeichnet die Rechte, die Ihnen unter den Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz gewährt werden und die auf alle Urheberrechte und vergleichbare Schutzrechte beschränkt sind, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials, zu dessen Lizenzierung der Lizenzgeber berechtigt ist, gelten.

h. "Lizenzgeber" bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die Rechte unter dieser öffentlichen Lizenz gewähren.

i. "Teilen" bezeichnet das Bereitstellen von Material für die Öffentlichkeit, für das eine Erlaubnis nach Maßgabe der lizenzierten Rechte erforderlich ist, mit beliebigen Mitteln oder Prozessen, also z. B. Reproduktion, öffentliche Darstellung, öffentliche Aufführung, Weitergabe, Verbreitung, Übermittlung oder Import, und das Verfügbarmachen von Material für die Öffentlichkeit unter Einschluss von Methoden, die der Öffentlichkeit den Zugriff auf das Material an selbst gewählten Orten und zu selbst gewählten Zeiten ermöglichen.

j. Unter Sui Generis Database Rights versteht man andere Rechte als das Urheberrecht, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der geänderten Fassung and/or ergeben, sowie andere im Wesentlichen gleichwertige Rechte überall auf der Welt.

k. "Sie" bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die Rechte unter dieser öffentlichen Lizenz ausüben. Die zugehörigen Personal- und Possessivpronomen haben entsprechende Bedeutung.

Abschnitt 2: Geltungsbereich.

a. Lizenzgewährung.

1. Nach Maßgabe der Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz gewährt der Lizenzgeber Ihnen hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive und unwiderrufliche Lizenz, die lizenzierten Rechte in Bezug auf das lizenzierte Material auszuüben:

A. Lizenziertes Material ganz oder in Teilen reproduzieren und teilen.

B. Adaptiertes Material produzieren, reproduzieren und teilen.

2. Ausnahmen und Einschränkungen. Zur Klarstellung: Sofern für Ihre Nutzung Ausnahmen und Einschränkungen gelten, findet diese öffentliche Lizenz keine Anwendung und Sie müssen ihre Bestimmungen nicht erfüllen.

3. Laufzeit. Die Laufzeit dieser öffentlichen Lizenz ist in Abschnitt 6(a) angegeben.

4. Medien und Formate; technische Modifikationen zulässig. Der Lizenzgeber berechtigt Sie, die lizenzierten Rechte in Bezug auf alle Medien und Formate auszuüben, auch wenn diese derzeit noch nicht bekannt oder noch nicht geschaffen wurden, und die zu diesem Zweck erforderlichen technischen Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf jegliche Rechte oder Ansprüche und/oder stimmt zu, keine Rechte oder Ansprüche geltend zu machen, die Ihnen das Vornehmen technischer Modifikationen untersagen, die erforderlich sind, um die lizenzierten Rechte auszuüben. Dies gilt einschließlich technischer Modifikationen, die erforderlich sind, um die effektiven technologischen Maßnahmen zu umgehen. Gemäß diesem Abschnitt 2(a)(4) zulässigerweise vorgenommene Änderungen schaffen im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz kein adaptiertes Material.

5. Nachfolgende Empfänger.

A. Angebot des Lizenzgebers – lizenziertes Material. Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält vom Lizenzgeber automatisch ein Angebot zur Ausübung der lizenzierten Rechte unter den Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz.

B. Keine Einschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie dürfen in Bezug auf das lizenzierte Material keine zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen anbieten oder auferlegen oder effektive technologische Maßnahmen anwenden, wenn dies die Ausübung der lizenzierten Rechte eines Empfängers des lizenzierten Materials einschränkt.

6. Keine Billigung. Keine der Aussagen in dieser öffentlichen Lizenz begründet oder darf ausgelegt werden als eine Erlaubnis, zu behaupten oder zu implizieren, dass Sie verbunden sind mit dem, gesponsert sind vom, gebilligt werden vom oder einen offiziellen Status erhalten haben vom Lizenzgeber oder Dritten, denen eine Namensnennung nach Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) zusteht, oder dass Ihre Nutzung des lizenzierten Materials im Rahmen einer solchen Verbindung erfolgt.

b. Andere Rechte.

1. Urheberpersönlichkeitsrechte, wie das Recht auf Integrität, sind nicht im Rahmen dieser Public License lizenziert, ebenso wenig wie Öffentlichkeitsrechte, Datenschutz und and/or andere ähnliche Persönlichkeitsrechte. Der Lizenzgeber verzichtet jedoch, soweit möglich, darauf, and/or dass er keine solchen Rechte geltend macht, die dem Lizenzgeber zustehen, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Ausübung der lizenzierten Rechte zu ermöglichen, aber nicht anderweitig.

2. Patent- und Markenrechte werden unter dieser öffentlichen Lizenz nicht lizenziert.

3. Der Lizenzgeber verzichtet im möglichen Umfang auf jegliches Recht, von Ihnen auf Grundlage einer freiwilligen Lizenz oder einer gesetzlichen oder Zwangslizenz, für die ein Rechtsverzicht möglich ist, für die Ausübung der lizenzierten Rechte Gebühren zu erheben, ob direkt oder über eine Gebührenerhebungsgesellschaft. Für alle anderen Fälle behält sich der Lizenzgeber das Recht zum Erheben solcher Gebühren ausdrücklich vor.

Abschnitt 3: Lizenzbedingungen.

Die Ausübung der lizenzierten Rechte durch Sie setzt ausdrücklich die Einhaltung der folgenden Bedingungen voraus.

a. Nennung.

1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in modifizierter Form), müssen Sie Folgendes angeben:

A. Sie müssen folgende Angaben beibehalten, wenn sie vom Lizenzgeber mit dem lizenzierten Material geliefert werden:

i. Schöpfer des lizenzierten Materials sowie alle anderen Personen, denen eine Namensnennung zusteht. Die Angabe hat auf eine sinnvolle, vom Lizenzgeber geforderte Art zu erfolgen (auch per Pseudonym, sofern bereitgestellt).

ii. Urheberrechtsvermerk.

iii. Vermerk, der auf diese öffentliche Lizenz verweist.

iv. Vermerk, der auf den Gewährleistungsausschluss verweist.

v. URI oder Hyperlink auf das lizenzierte Material, soweit vernünftigerweise machbar.

B. Geben Sie an, ob Sie das lizenzierte Material modifiziert haben, und behalten Sie Vermerke zu früheren Änderungen bei.

C. Geben Sie an, dass das lizenzierte Material unter dieser öffentlichen Lizenz lizenziert ist, und fügen Sie den Text dieser öffentlichen Lizenz oder den URI bzw. Hyperlink auf diese öffentliche Lizenz ein.

2. Sie können die Bedingungen in Abschnitt 3(a)(1) auf beliebige sinnvolle Weise nach Maßgabe von Medium, Mittel und Kontext erfüllen, mit und in dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es kann beispielsweise sinnvoll sein, die Bedingungen durch Bereitstellung eines URI oder Hyperlinks auf eine Ressource zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält.

3. Wenn der Lizenzgeber dies fordert, müssen Sie die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen, soweit dies praktikabel ist.

4. Wenn Sie von Ihnen geschaffenes adaptiertes Material weitergeben, darf die von Ihnen angewendete Bearbeiterlizenz die Empfänger des adaptierten Materials nicht daran hindern, diese öffentliche Lizenz zu erfüllen.

Abschnitt 4: Datenbankherstellerrechte.

Sofern die lizenzierten Rechte Datenbankherstellerrechte umfassen, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten, ist Folgendes zu beachten:

a. Zur Klarstellung: Abschnitt 2(a)(1) gewährt Ihnen das Recht, den Inhalt der Datenbank vollständig oder in substanziellen Teilen zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu reproduzieren und weiterzugeben.

b. Wenn Sie den Inhalt der Datenbank ganz oder in substanziellen Teilen in eine Datenbank einfügen, an der Ihnen Datenbankherstellerrechte zustehen, ist die letztere Datenbank (nicht aber deren individuelle Inhalte) adaptiertes Material.

c. Sie müssen die Bedingungen in Abschnitt 3(a) erfüllen, wenn Sie den Inhalt der Datenbank ganz oder in substanziellen Teilen weitergeben.

Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 4 ergänzt Ihre Pflichten aus dieser öffentlichen Lizenz, sofern die lizenzierten Rechte Urheberrechte und vergleichbare Schutzrechte umfassen, und ersetzt diese Pflichten nicht.

Abschnitt 5: Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung.

a. Sofern nicht separat anderweitig vom Lizenzgeber zugesichert, bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material im vollständig möglichen Umfang in der vorliegenden und verfügbaren Form an und macht keinerlei Zusicherungen und übernimmt keinerlei Garantien jedweder Art in Bezug auf das lizenzierte Material, ob ausdrücklich, implizit, aus Gesetz oder anderweitig. Dies schließt, ohne darauf beschränkt zu sein, Rechtsmängelgewähr, Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung der Rechte Dritter, Abwesenheit latenter oder anderer Defekte, Genauigkeit sowie das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Fehlern, ob bekannt oder erkennbar oder nicht, ein. Da ein vollständiger oder teilweiser Haftungsausschluss nicht überall zulässig ist, betrifft dieser Ausschluss Sie möglicherweise nicht.

b. Im größtmöglichen Umfang wird die Haftung des Lizenzgebers Ihnen gegenüber aus beliebigem Rechtsgrund (einschließlich Fahrlässigkeit, ohne darauf beschränkt zu sein) für unmittelbare, konkrete oder mittelbare Schäden, Nebenkosten, Folgeschäden, Strafzahlungen oder Schadenersatz mit Strafcharakter oder andere Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden, die sich aus dieser öffentlichen Lizenz oder der Nutzung des lizenzierten Materials ergeben, ausgeschlossen, auch wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden informiert war. Da eine vollständige oder teilweise Haftungsbeschränkung nicht überall zulässig ist, betrifft diese Beschränkung Sie möglicherweise nicht.

c. Die angegebenen Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkungen sind so zu interpretieren, dass das Ergebnis einem vollständigen Ausschluss jeglicher Haftung möglichst nahekommt.

Abschnitt 6: Laufzeit und Beendigung.

a. Die Geltungsdauer dieser öffentlichen Lizenz entspricht der Geltungsdauer der in dieser Lizenz lizenzierten Urheberrechte und vergleichbaren Schutzrechte. Falls Sie jedoch gegen Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz verstoßen, enden Ihre Rechte aus dieser öffentlichen Lizenz automatisch.

b. Sofern Ihr Recht zur Nutzung des lizenzierten Materials gemäß Abschnitt 6(a) beendet wurde, wird es in folgenden Situationen wiederhergestellt:

1. Automatisch ab dem Datum, an dem der Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen endet, sofern dies innerhalb von 30 Tagen geschieht, nachdem Sie in Kenntnis des Verstoßes gelangt sind.

2. Unmittelbare Wiederherstellung durch den Lizenzgeber.

Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 6(b) beeinträchtigt in keiner Weise die Rechte des Lizenzgebers, Ihnen gegenüber Rechtsmittel aufgrund Ihrer Verstöße gegen diese öffentliche Lizenz zu ergreifen.

c. Zur Klarstellung: Der Lizenzgeber darf das lizenzierte Material auch unter anderen Bestimmungen anbieten sowie jederzeit die Weitergabe des lizenzierten Materials stoppen. Dadurch wird aber diese öffentliche Lizenzen nicht beendet.

d. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten nach Beendigung dieser öffentlichen Lizenz fort.

Abschnitt 7: Andere Bestimmungen.

a. Der Lizenzgeber wird durch zusätzliche oder abweichende Bestimmungen in Mitteilungen von Ihnen nicht gebunden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.

b. Alle Arrangements, Absprachen oder Verträge in Bezug auf das lizenzierte Material, die nicht in diesem Dokument enthalten sind, gelten separat und unabhängig von den Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz.

Abschnitt 8: Interpretation.

a. Zur Klarstellung: Diese öffentliche Lizenz stellt keine Einschränkung, Limitierung oder Beschränkung einer Nutzung des lizenzierten Materials dar, unterwirft diese Nutzung keinen Bedingungen und darf nicht interpretiert werden, als wäre dies ihr Zweck, sofern die betreffende Nutzung rechtmäßig ohne Erlaubnis durch diese öffentliche Lizenz möglich wäre.

b. In dem Umfang, in dem eine Bestimmung dieser öffentlichen Lizenz als undurchsetzbar gefunden wird, wird sie automatisch in geringstmöglichem Umfang umgeformt, um ihre Durchsetzbarkeit zu ermöglichen. Kann die Bestimmung nicht umgeformt werden, ist sie von dieser öffentlichen Lizenz abzutrennen, ohne dass dies die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen beeinträchtigen würde.

c. Ein Rechtsverzicht auf eine der Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz sowie eine Zustimmung zu einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz ist nur durch ausdrückliche Vereinbarung seitens des Lizenzgebers möglich.

d. Keine der Aussagen in dieser öffentlichen Lizenz begründet oder darf interpretiert werden als eine Beschränkung der oder ein Verzicht auf Rechte und Privilegien, die für den Lizenzgeber oder Sie gelten, einschließlich der aus rechtlichen Verfahren von Jurisdiktionen oder Behörden erwachsenden Rechte und Privilegien.

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** Microsoft-Beispieldatenbanken: World Wide Importers; neueste Version -- https://tinyurl.com /ybat5d8k

Microsoft SQL Server Sample Code

Copyright (c) Microsoft Corporation

Alle Rechte vorbehalten.

MIT-Lizenz.

Hiermit wird unentgeltlich jeder Person, die eine Kopie

der Software und der zugehörigen Dokumentationen (die "Software") erhält, die Erlaubnis erteilt, sie

uneingeschränkt zu nutzen, inklusive und ohne Ausnahme mit dem Recht,

zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu verteilen, Unterlizenzen zu vergeben, zu verkaufen and/or

und Personen, denen diese Software überlassen wird,

diese Rechte zu verschaffen, unter den folgenden Bedingungen:

Der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Erlaubnisvermerk sind in

allen Kopien oder Teilkopien der Software beizulegen.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIE

BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE ZUR BENUTZUNG FÜR DEN VORGESEHENEN

ODER EINEM BESTIMMTEN ZWECK SOWIE JEGLICHER RECHTSVERLETZUNG, JEDOCH NICHT DARAUF BESCHRÄNKT. IN KEINEM FALL SIND

DIE AUTOREN ODER COPYRIGHTINHABER FÜR JEGLICHEN SCHADEN ODER SONSTIGE ANSPRÜCHE

HAFTBAR ZU MACHEN, OB INFOLGE DER ERFÜLLUNG EINES VERTRAGES, EINES DELIKTES ODER ANDERS IM ZUSAMMENHANG

MIT DER SOFTWARE ODER SONSTIGER VERWENDUNG DER

SOFTWARE ENTSTANDEN.

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** Microsoft-Beispieldatenbanken: AdventureWorks; letzte Version -- https://github.com/Microsoft/sql-server-samples/releases/tag/adventureworks2014

Microsoft SQL Server Sample Code

Copyright (c) Microsoft Corporation

Alle Rechte vorbehalten.

Microsoft Public License (Ms-PL)

Diese Lizenz regelt die Nutzung der zugehörigen Software. Wenn Sie die Software verwenden, akzeptieren Sie diese Lizenz. Wenn Sie die Lizenz nicht akzeptieren, dürfen Sie die Software nicht verwenden.

1. Definitionen

Die Begriffe „Vervielfältigung“, „Wiedergabe“, „abgeleitete Werke“ und „Distribution“ haben hier dieselbe Bedeutung wie im US-Urheberrechtsgesetz.

Ein „Beitrag“ ist die ursprüngliche Software oder jegliche Ergänzungen oder Änderungen an der Software.

Ein „Beitragender“ ist jede Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz weitergibt.

„Lizenzierte Patente“ sind die Patentansprüche eines Beitragenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.

2. Gewährung von Rechten

(A) Urheberrechtseinräumung – Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Beitragende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung seines Beitrags, zur Erstellung abgeleiteter Werke seines Beitrags und zur Verbreitung seines Beitrags oder abgeleiteter Werke, die Sie erstellen.

(B) Patenterteilung — Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und Beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende im Rahmen seiner lizenzierten Patente eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Herstellung, Herstellung, Verwendung, zum Verkauf, zum Verkauf, Import und and/or anderweitigen Veräußerung seines Beitrags an der Software oder der davon abgeleiteten Werke.

3. Bedingungen und Beschränkungen

(A) Keine Markenlizenz – Diese Lizenz gewährt Ihnen nicht das Recht, den Namen, das Logo oder die Marken der Mitwirkenden zu verwenden.

(B) Wenn Sie eine Patentklage gegen einen Beitragenden wegen Patenten einreichen, von denen Sie behaupten, dass sie durch die Software verletzt werden, endet Ihre Patentlizenz von diesem Beitragenden für die Software automatisch.

(C) Wenn Sie einen Teil der Software weitergeben, müssen Sie alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise, die in der Software vorhanden sind, beibehalten.

(D) Wenn Sie einen Teil der Software in Quellcodeform weitergeben, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz mit Ihrer Weitergabe einschließen. Wenn Sie einen Teil der Software in kompilierter Form oder als Objektcode weitergeben, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die mit dieser Lizenz übereinstimmt.

(E) Die Software wird lizenziert, wie „sie ist“. Sie tragen das Risiko der Nutzung. Die Beitragenden geben keine ausdrücklichen Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen ab. Möglicherweise haben Sie nach Ihren örtlichen Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diese Lizenz nicht geändert werden können. Soweit dies nach den in Ihrem Land geltenden Gesetzen zulässig ist, schließen die Beitragenden die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten aus.

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** OurAirports; neueste Version -- /y8p87rwl https://tinyurl.com

OurAirportsHergestellt mit. http://ourairports.com/data/

Wir stellen diese Dateien als Public-Domain-Daten ohne

jegliche Rechtsmängelgewähr bereit. Durch Herunterladen dieser Dateien erkennen Sie an,

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oder am Unternehmen Beteiligten in keiner Weise für das haften,

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Computerschäden, entgangene Gewinne, Flüge gegen Bergflanken oder ein allgemeines Gefühl der

Benommenheit, das länger als zwei Tage anhält.

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** Natural Earth; neueste Version -- /y8p87rwl https://tinyurl.com

Mit Natural Earth angefertigt. Kostenlose Vektor- und Rasterkartendaten @ naturalearthdata.com.

Alle Versionen der Natural Earth-Raster- und Vektorkartendaten auf dieser

Website sind Public-Domain-Daten. Sie können die Karten auf beliebige Weise nutzen,

auch den Inhalt und das Design ändern, sie auf elektronischem Wege verbreiten und

im Offsetdruck vervielfältigen. Die primären Autoren Tom Patterson und Nathaniel

Vaughn Kelso sowie alle Beitragenden verzichten auf alle finanziellen Ansprüche

in Bezug auf die Karten und laden Sie ein, die Karten für persönliche und kommerzielle

Zwecke sowie in der Lehre zu nutzen.

Für die Verwendung von Natural Earth wird keine Erlaubnis benötigt. Eine Nennung der Autoren ist

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